Sozialpädagogische:n Assistent:in
Berufsfachschule Sozialpädagogik
Sozialpädagogische Assistenten:innen haben ihren späteren Einsatzbereich als Zweitkraft im Gruppendienst beispielsweise in Kindertageseinrichtungen wie Krippen oder Familiengruppen, aber auch in Einrichtungen der Schulkindbetreuung wie z.B. offenen Ganztagsschulen finden sie ihren Einsatz. Schwerpunkt des Einsatzes ist die familienergänzende Arbeit mit Kindern bis zu 14 Jahren.
Ausbildungsdauer und Unterrichtsorganisation
Die Vollzeitausbildung an der Berufsfachschule Sozialpädagogik dauert zwei Jahre und schließt mit einer Abschlussprüfung ab. Der Abschluss berechtigt zum Führen der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin“ oder „Staatlich geprüfter Sozialpädagogischer Assistent“. Während der Ausbildung lernen die Schülerinnen und Schüler im Rahmen mehrwöchiger Praktika zwei verschiedene sozialpädagogische Einrichtungen kennen. Die Ausbildung in den Einrichtungen erfolgt durch eine pädagogisch qualifizierte Anleitung in enger Zusammenarbeit zwischen Praxisstelle und Berufsfachschule.
Voraussetzungen
Eingangsvoraussetzung ist der MSA. Unter bestimmten Voraussetzungen und bei Teilnahme am Zusatzunterricht kann gleichzeitig die Fachhochschulreife erworben werden (schriftliche Zusatzprüfungen in Mathematik und Englisch).
Kontakt
Auskunft erteilt die Abteilungsleiterin
Frau Dr. Hahner
Tel.: 0451 12286726
E-Mail: beatrix.hahner@schule.landsh.de