Erzieher:in

Fachschule Sozial­pädagogik

Der Abschluss der Fachschule in jeder der unten aufgeführten Formen berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Erzieherin“ oder „Staatlich anerkannter Erzieher“. In der Ausbildung entwickeln die Schüler:innen Konzepte zur Berufsrolle, zum pädagogischen Handeln auf Grundlage eines reflektierten Fremdverstehens sowie Professionalisierung in Form von Strategien für selbständiges und eigenverantwortliches Handeln. 

In allen Ausbildungsformen wird auf der Grundlage des selben Lehrplans ausgebildet, lediglich die Unterrichts- und Themenorganisation unterscheiden sich. In die Ausbildung ist ein berufspraktischer Anteil integriert, welcher eine pädagogisch qualifizierte Anleitung erfordert und in enger Zusammenarbeit zwischen Praxisstelle und Fachschule erfolgt.

Aus­bildung zum:zur Erzieher:in

3­jährig

  • Grundsätzliche Zugangsvoraussetzungen: MSA und abgeschlossene Berufsausbildung und Nachweis über 150 Stunden berufspraktischer Tätigkeit in einem sozialpädagogischen Arbeitsfeld oder HR/ FHR und Nachweis über 150 Stunden berufspraktischer Tätigkeit in einem sozialpädagogischen Arbeitsfeld
  • 3jährige schulische Ausbildung
  • Integriert sind 3 Praktika (jeweils 10-12 Wochen): angeleitete berufspraktische Arbeit im Elementarbereich sowie in zwei weiteren unterschiedlichen Arbeitsfeldern.
  • Die Ausbildung ist förderfähig nach Kriterien des AFBG (Aufstiegsbafög).

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2jährig

  • Grundsätzliche Zugangsvoraussetzungen: abgeschlossene SPA Ausbildung (Sozialpädagogische:r Assistent:in

  • 2jährige schulische Ausbildung

  • Integriert sind 2 Praktika (jeweils 10-12 Wochen): angeleitete berufspraktische Arbeit in zwei weiteren unterschiedlichen Arbeitsfeldern.

  • Die Ausbildung ist förderfähig nach Kriterien des AFBG (Aufstiegsbafög).

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berufsbegleitend (abends: montags, mittwochs, donnerstags)

  • Grundsätzliche Zugangsvoraussetzungen: MSA und abgeschlossene Berufsausbildung oder vergleichbare einschlägige Berufserfahrung oder HR/ FHR und ein Arbeitsvertrag über mindestens 20 Stunden in einem sozialpädagogischen Arbeitsfeld.

  • 3jährige schulische Ausbildung 

  • Integriert sind 3 Praktika (jeweils 10-12 Wochen): angeleitete berufspraktische Arbeit im Elementarbereich sowie in zwei weiteren unterschiedlichen Arbeitsfeldern. Der überwiegende Teil der Praktikumsableistung erfolgt an Ihrem Arbeitsplatz; die Schule ist bestrebt, auf die besonderen Situationen der Berufstätigen einzugehen.

  • Wegen der Belastung empfehlen wir für die Dauer der Ausbildung eine Teilzeitbeschäftigung. 

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praxisintegriert (PiA)

  • Grundsätzliche Zugangsvoraussetzungen: MSA und abgeschlossene Berufsausbildung und Nachweis über 150 Stunden berufspraktischer Tätigkeit in einem sozialpädagogischen Arbeitsfeld oder HR/ FHR und Nachweis über 150 Stunden berufspraktischer Tätigkeit in einem sozialpädagogischen Arbeitsfeld und ein PiA Arbeitsvertrag in einem sozialpädagogischen Arbeitsfeld.

  • Die Ausbildungsstelle schließt mit dem:der Schüler:in einen Ausbildungsvertrag, die Schule schließt mit dem Ausbildungsträger einen Kooperationsvertrag. 

  • Die Ausbildung beinhaltet einen fachtheoretischen Teil in der Schule sowie einen fachpraktischen Teil in der ausbildenden Praxiseinrichtungen (Schul- und Arbeitstage siehe Flyer).

  • Die berufspraktische Ausbildung erfolgt in zwei unterschiedlichen Arbeitsfeldern, so dass eine Ableistung von 330 Stunden in einem anderen Arbeitsfeld einzuplanen und gemeinsam mit der ausbildenden Einrichtung zu organisieren ist.    

 

Kontakt

Auskunft erteilt die Abteilungsleiterin

Frau Dr. Wehner

Tel.: 0451 12286721
E-Mail: nicole.wehner@schule.land-sh.de